FAQ zum Freihandelsabkommen zwischen EU und Mercosur

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Staaten des Mercosur – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – beinhaltet Bestimmungen zu politischem Dialog, Kooperation und Handel. Am Rande des G20-Gipfeltreffens am 28. Juni 2019 wurde nach fast 20-jähriger Verhandlungsdauer eine Einigung über den Handelsteil erzielt. Durch das Abkommen entsteht die größte Freihandelszone der Welt mit knapp 800 Millionen Einwohnern. Es ist ein Meilenstein für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Vor allem innovative kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Abkommen eine höhere Rechtssicherheit für ihre unternehmerischen Aktivitäten erlangen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es noch durch das europäische sowie die nationalen Parlamente ratifiziert werden.

Europa darf aber die große Chance nicht verpassen, eines der ersten Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Wirtschaftsraum abzuschließen. Damit werden viele neue Geschäftsmöglichkeiten sowie Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz eröffnet. Gerade in einer weltwirtschaftlichen Krise würde dies wertvolle Impulse für Wirtschaft und Arbeitsplätze in den Unterzeichnerstaaten bedeuten. Mindestens genauso wichtig wäre es aber in Zeiten, in denen multilaterale Handelsregeln häufig missachtet und von einigen Staaten Protektionismus und nationale Interessen über die internationale Kooperation gesetzt werden, geopolitisch bedeutsame Partnerschaften zu festigen. Mit dem Freihandelsabkommen kann die EU die Globalisierung aktiv nach eigenen Vorstellungen mitgestalten. Das Abkommen prägt dauerhaft die Regeln für gute Handelsbeziehungen, fördert die multilateralen Prinzipien der Transparenz, Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung und stärkt internationale Vereinbarungen zur Förderung von Sozial- und Umweltstandards. Zudem schafft das Freihandelsabkommen die Grundlage für einen intensiven politischen und gesellschaftlichen Dialog zur Umsetzung der Vereinbarungen. Gelingt es nicht, auf vertraglicher Basis enger zusammen zu arbeiten, verpassen wir eine gute Gelegenheit, Werte und Standards in den Mercosur-Staaten an das hohe Niveau der EU anzugleichen.

1) Warum strebt die EU überhaupt ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten an?

Europa und die Weltwirtschaft insgesamt profitieren enorm vom internationalen Handel und grenzüberschreitenden Investitionen, einschließlich der dahinterstehenden Arbeitsteilung. Die EU-Handelspolitik ist darauf ausgerichtet, durch Verträge mit Gruppen von Staaten, beispielsweise in der Welthandelsorganisation (WTO), und einzelnen Staaten die Voraussetzungen für einen reibungslosen und regelbasierten Austausch von Waren, Dienstleistungen und Investitionen zu schaffen. Bilaterale Handelsverträge der EU ergänzen den allgemeinen multilateralen Rahmen der Welthandelsorganisation. Bei den bilateralen Verträgen geht es zum einen um eine wechselseitige Marktöffnung, aber auch immer darum, hohe EU-Standards und grundlegende Werte international zu verbreiten, beispielweise Offenheit, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Obwohl die Europäische Union schon lange substanzielle Wirtschaftsbeziehungen zu den Mercosur-Staaten unterhält, besteht noch kein umfassendes bilaterales Handelsabkommen. Vielmehr sind noch weite Teile des lateinamerikanischen Marktes durch hohe Zoll- und andere Schranken gekennzeichnet. Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen würde den Handel mit den südamerikanischen Staaten deutlich erleichtern.

2) Wofür braucht die deutsche Wirtschaft ein Freihandelsabkommen mit dem Mercosur?

Ohne offene Märkte im Ausland kann die deutsche Wirtschaft nicht bestehen. Wie in kaum einem anderen Land ist der Wohlstand in Deutschland vom regelbasierten Handel abhängig. Die enge Einbindung in die Weltwirtschaft ist an der Beschäftigung ablesbar: Knapp 30 Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab, im Verarbeitenden Gewerbe sind es sogar 56 Prozent. Bereits heute gehen rund 240.000 Arbeitsplätze in Deutschland auf Exporte in den Mercosur zurück. Nur 2,4 Prozent der deutschen Exporte gehen heute in die Mercosur-Länder. Durch den freien Handel mit dem Mercosur könnte Deutschland seine Exporte in die Region deutlich erhöhen und zugleich seine Risiko-Anfälligkeit beim Export in andere Märkte verringern.

3) Welche Vorteile bietet das EU-Mercosur-Abkommen für deutschen Unternehmen?

Durch das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur bekommen deutsche Unternehmen einen freien, regelbasierten Zugang zu einem Markt mit rund 265 Millionen Konsumenten. Die derzeit noch durch hohe Zölle abgeschotteten Mercosur-Länder haben großen Modernisierungsbedarf. Hohe Importkosten können da sehr hinderlich sein – der durchschnittlich angewendete Zollsatz für Industriegütereinfuhren liegt in Argentinien und Brasilien mehr als dreimal so hoch wie in der EU (2018 laut WTO: 14,2 / 13,9 / 4,2 Prozent). Die Südamerikaner sind zudem jung, aufgeschlossen gegenüber neuen Technologien und europaaffin. Durch all das bestehen große Absatzchancen für deutsche Produkte und Lösungen. Auch von dem Einsparpotenzial durch die Abschaffung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen werden Unternehmen und Verbraucher profitieren. Dabei geht es um mehrere Milliarden Euro jährlich.

4) Ist das Assoziierungsabkommen auch für den industriellen Mittelstand attraktiv?

Auf jeden Fall! Handelshemmnisse belasten kleine Unternehmen deutlich mehr als Großunternehmen, da sie oftmals weder die Zeit noch die Ressourcen haben, diese Hürden zu bewältigen. Die erhöhte Transparenz, die das Abkommen schaffen würde, sowie die Vereinfachung der Zollverfahren sind vor allem für kleine Unternehmen auf beiden Seiten hilfreich. Um die besonderen Herausforderungen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im internationalen Handel und bei Investitionen anzugehen, enthält das EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Ländern ein spezielles Kapitel zu deren Förderung. Davon können die KMU profitieren, denen erst unter den verbesserten Bedingungen interessante Geschäftsmöglichkeiten geboten werden, aber auch die knapp 10.000 KMU in Deutschland, die bereits heute in den Mercosur exportieren.

5) Birgt das Abkommen Risiken für die deutsche Wirtschaft?

Das Abkommen ist gerade dafür da, Risiken im Handelsgeschäft mit dem Mercosur zu minimieren, in dem es den Austausch von Waren und Dienstleistungen klar regelt. Große Risiken würden eher dadurch entstehen, wenn das Abkommen nicht in Kraft tritt. Der Mercosur verhandelt gerade zahlreiche Freihandelsabkommen mit anderen Ländern und Regionen. Europäische Produkte und Dienstleistungen würden im Vergleich zu Waren aus diesen Ländern auf Dauer nicht mehr konkurrenzfähig sein, wenn sie Einfuhrzöllen und Handelshemmnissen in den Mercosur-Ländern unterliegen, die Angebote der Wettbewerber aber nicht.

6) Welche Chancen bietet das Abkommen für die Länder des Mercosur?

Mit dem Abkommen besteht für die Mercosur-Länder die große Chance, ihre gesamte Produktionskette – in Landwirtschaft, Industrie, Handel, Transport und Dienstleistungen – nachhaltig zu modernisieren. Die EU ist einer der größten und attraktivsten Absatzmärkte weltweit, der durch das Abkommen einfacher zu erschließen ist. Damit könnten große Gewinne für die dortige Wirtschaft erzielt werden, die mit mehr Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätzen, sozialer Sicherheit und besseren Produkten für den Endverbraucher einhergehen.

7) Schwächt das Abkommen die europäische Landwirtschaft?

Die Interessen der europäischen Landwirtschaft sind im Abkommen angemessen berücksichtigt. Der Absatz von vor Ort beliebten europäischen Erzeugnissen wie Weinen, Spirituosen und Käsesorten wird künftig nicht mehr durch übermäßig komplizierte Verfahren und Zöllen von 20 bis 35 Prozent belastet. Zudem könnte die EU als erster Handelspartner ein Abkommen mit den Staaten des Mercosur abschließen. Dies würde der EU und Deutschland in den nächsten Jahren einen privilegierten Marktzugang ermöglichen. Auch wenn Anpassungsprozesse auf europäische Seite zu erwarten sind, kommt das Abkommen insgesamt auch der deutschen Agrar- und Lebensmittelbranche zugute. Das partnerschaftliche Abkommen bietet eine gute Grundlage für einen fairen Wettbewerb.

8) Bleiben die hohen Verbraucherschutzstandards in der Europäischen Union bestehen?

Ja, die hohen EU-Verbraucherschutzstandards sind nicht verhandelbar. Wie bei allen Freihandelsabkommen müssen auch die aus dem Mercosur eingeführten Agar- und Lebensmittelerzeugnisse den strengen EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Diese gelten für alle in der EU verkauften und verbrauchten Produkte, unabhängig davon, ob sie im Inland erzeugt oder importiert werden. Hieran wird sich mit dem Abkommen nichts ändern.

9) Was bedeutet das Abkommen für die Umwelt und den Amazonas-Regenwald?

Das Freihandelsabkommen bietet eine einmalige Möglichkeit für die EU, positiven Einfluss auf die Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards im Mercosur-Raum zu nehmen. In einem eigenen Nachhaltigkeitskapitel werden die Länder verpflichtet, Regelungen zu Biodiversität, nachhaltiger Waldwirtschaft und zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags einzuhalten. Die Europäische Kommission setzt hierfür auf einen dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus: Eine Zusammenarbeit in bilateralen, regionalen und internationalen Foren soll sicherstellen, dass die Vereinbarungen des Nachhaltigkeitskapitels umgesetzt werden. Dieses Verfahren bietet auch den Organisationen der Zivilgesellschaft eine aktive Rolle, die Umsetzung des Abkommens zu überwachen, insbesondere alle Umweltbelange.

10) Hat das Abkommen Auswirkungen auf den Klimaschutz?

Das EU-Abkommen mit den Mercosur-Staaten bietet konkrete Mechanismen, die eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwarten lassen, obwohl ein Anstieg des Handels zu mehr Transporten und gegebenenfalls Emissionen führen kann. Die vereinbarten Verpflichtungen sorgen unter anderem für größere Effizienz bei Handel und Produktion, eine schnellere Verbreitung von Umwelttechnik, eine bessere Einhaltung internationaler Standards und mit steigendem Wohlstand tendenziell mehr Investitionen in den Umweltschutz und umweltfreundlichere Produkte. Darüber hinaus erhöht das Abkommen das Engagement der Beteiligten für den Klimaschutz. So haben sich zum Beispiel die EU und der Mercosur im Freihandelsabkommen auch zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens verpflichtet. Damit besteht ein zusätzlicher Hebel, die Partnerländer daran zu binden. Für Brasilien beinhaltet dies auch eine Verpflichtung zur Bekämpfung der Entwaldung. Zudem sollen über die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung, zu deren Zielen sich die Mercosur-Staaten verpflichtet haben, Mechanismen erarbeitet werden, die dem Klimawandel entgegenwirken.

11) Sind die Arbeitnehmerrechte durch das Abkommen geschützt?

Im Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung wird auch die Achtung der Arbeitnehmerrechte geschützt. Die Parteien haben vereinbart, dass das EU-Mercosur-Abkommen bestehende Rechte fördern muss und diese nicht verwässern darf. Dabei beziehen sie sich auf die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) definierten grundlegenden Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wie zum Beispiel Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, Koalitionsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. Durch eine zügige Inkraftsetzung des Abkommens könnte Rückschritten bei Arbeitnehmerrechten früher entgegengewirkt werden, von denen jüngst Gewerkschaften in einzelnen Mercosur-Staaten berichteten.

12) Wird das Abkommen Regelungen zum Investitionsschutz beinhalten?

Investitionsschutz war nicht Bestandteil der Verhandlungen zwischen der EU und Mercosur-Staaten. Deutschland hat bilaterale Investitionsförderungs- und Schutzverträge (IFV) mit Argentinien, Paraguay und Uruguay. Ein IFV mit Brasilien ist unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft.

Weiterführende Informationen

Antworten der Europäischen Kommission auf weitere wichtige Fragen finden Sie hier.

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